Energieeinsparverordnung?

Ab dem 01. Juli 2008 besteht eine gesetzliche Verpflichtung, Kauf/Mietinteressenten gegenüber einen Energiepass zum Objekt zur Einsicht vorzuhalten bzw diese auf Anforderung des Kaufinteressenten zu erstellen, so dass diese alsbald einsehbar sind.

Dies gilt nicht für Ausnahmetatbestände der Energieeinsparverordnung, z.B. für denkmalgeschütze Gebäude oder für Gebäude mit geringen Baukörpervolumen.Ab dem 01.05.2014 muss ein gewerblicher Anbieter für Immobilien, sofern bereits erstellt, die wesentlichen Angaben aus dem Energieausweis mitin das Verkaufsangebot (Verkaufsexposee) aufnehmen.

Für einen Grossteil unserer Objekte besteht Denkmalschutz; hierzu sind keine Energieausweise erforderlich. Für die nicht unter Denkmalschutz stehenden Objekte sind die Energieausweisedem Angebot (Exposee)  angehängt oder die Energieausweise befinden sich noch in der Erstellungsphase und werden, sobald vorhanden, zum Angebot  ergänzt.